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Auslegung der Bodenrichtwertkarten (Stand. 01.01.2024)

    Alle 2 Jahre gibt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt die bis zum Stichtag ermittelten durchschnittlichen Lagewerte für Wohn-/Mischbau- und Gewerbeflächen und für die Landwirtschaftsflächen (Acker, Grünland und Forstflächen ohne Bestockung) bekannt.

    Diese sind vom 10.06.2024 – 10.07.2024 für jeden im Rathaus (Büro 1.05) zu den üblichen Geschäftszeiten einsehbar.

    Auf das Recht, über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über Bodenrichtwerte gegen Gebühr zu verlangen, wird hiermit hingewiesen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches).

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